Ab 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Strengere Recyclingquoten, Mehrwegvorgaben und eine erweiterte Herstellerverantwortung sollen Verpackungsabfälle reduzieren und den Materialkreislauf stärken. Hier erfährst Du, was die PPWR bedeutet und wie Du Dein Unternehmen optimal darauf vorbereitest.
Eine kurze Zusammenfassung findest Du hier.
Verpackungsverordnung | PPWR
(Packaging and Packaging Waste Regulation)

Ab 2025 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Strengere Recyclingquoten, Mehrwegvorgaben und eine erweiterte Herstellerverantwortung sollen Verpackungsabfälle reduzieren und den Materialkreislauf stärken. Hier erfährst Du, was die PPWR bedeutet und wie Du Dein Unternehmen optimal darauf vorbereitest.
Eine kurze Zusammenfassung findest Du hier.
Verpackungs-Verordnung | PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) richtet sich an alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder Produkte in die EU einführen. Besonders betroffen sind Branchen wie der Einzelhandel, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie Hersteller von Konsumgütern, da Verpackungen hier eine zentrale Rolle spielen. Auch Logistikunternehmen, die auf Versandverpackungen angewiesen sind, müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen. Sie gilt sowohl für inländische als auch für importierte Produkte und verfolgt das Ziel, klare Leitlinien für die Verpackungswirtschaft zu schaffen.
Darunter fallen Vorgaben zu Materialwahl, Recyclingfähigkeit und Abfallvermeidung. Die Verordnung zielt darauf ab, Umweltbelastungen durch Verpackungen zu reduzieren und die europäische Wirtschaft unabhängiger von Primärrohstoffen zu machen.
Ein zentraler Aspekt der PPWR ist, dass alle Verpackungen recycelbar oder wiederverwendbar gestaltet werden müssen. Dies setzt neue Branchenstandards, die dafür sorgen, dass Verpackungen von Beginn an nachhaltig designt sind.
Strenge Recyclingklassen stellen sicher, dass verwendete Materialien effizient recycelt und wiederverwendet werden können.
Was ist die PPWR?
Die PPWR tritt am 12.08.2026 in Kraft, begleitet von einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Es ist also wichtig, dass Du Dich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machst.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Warum wird die PPWR eingeführt?

Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und einen geschlossenen Materialkreislauf zu fördern. Mit verbindlichen Vorgaben soll der Schutz der Umwelt und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen in der EU gestärkt werden. Beispielsweise müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verpackungen zu einem festgelegten Prozentsatz recycelbar sind. Zusätzlich wird der Einsatz von Sekundärrohstoffen in neuen Verpackungen gefordert, und Verpackungen dürfen nicht mehr als notwendig verwendet werden, um das Produkt zu schützen. Weiterhin werden Rücknahmesysteme verpflichtend, damit verwendete Materialien effizienter wiederverwendet werden können.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility- EPR) ist ein zentraler Bestandteil der PPWR. Sie überträgt den Produzenten mehr Verantwortung für die Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Dies soll Hersteller dazu motivieren, nachhaltigere Lösungen zu entwickeln, da sie sowohl finanziell als auch operativ für den Abfall verantwortlich sind, den ihre Produkte erzeugen.
Außerdem setzt die PPWR auf Transparenz. Unternehmen müssen den Lebenszyklus ihrer Verpackungen dokumentieren, einschließlich der verwendeten Materialien und des erzeugten Abfalls. Diese Berichtspflichten sollen fundiertere Entscheidungen und ein verbessertes Vertrauen fördern. Neue Technologien wie digitale Etiketten können dabei helfen, Informationen über den Lebenszyklus eines Produkts sowie Recyclinghinweise bereitzustellen und so die Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern.
Bis 2040 sollen Verpackungsabfälle pro Kopf um 15 % im Vergleich zu 2018 reduziert werden durch
► Einführung effizienterer Verpackungsdesigns
► Verwendung wiederverwendbarer Materialien
► Minimierung unnötiger Verpackungen
Auch hier gelten Zwischenziele:
► 5% Reduktion bis 2030 im Vergleich zu 2018
► 10% Reduktion bis 2035 im Vergleich zu 2018
► 15% Reduktion bis 2040 im Vergleich zu 2018
Ziele der PPWR?


Hier wird es erforderlich sein, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen in Leistungsstufen zu erfassen. Diese sollten ab dem Jahr 2030 auf der Grundlage von Kriterien für Design of Recycling (recyclinggerechte Gestaltung) und ab dem Jahr 2035 auf der Basis von Kriterien für das Recycling in großem Maßstab angegeben werden. Bis 2030 wird die EU-Kommission eine Berechnungsmethode für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen beschließen.
Bis 2030 sollen alle Verpackungen vollständig recyclingfähig sein durch Einführung verbindlicher Recyclingquoten, insbesondere für Kunststoffverpackungen:
► 50% bis 2025
► 55% bis 2030
Auf Grundlage der Berechnungsmethode der EU-Kommission gilt dann Folgendes:
ab 2030:
Alle Verpackungen, außer Transport- und Verkaufsverpackungen, müssen zu mindestens 70 % recyclingfähig sein (Design for Recycling) / Leistungsstufen A (≥ 95%), B (≥ 80%) & C (≥ 70%). Alle Verpackungen, bei denen die Recyclingfähigkeit unter 70 % liegt, werden als technisch nicht recyclingfähig betrachtet und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
ab 2035:
Recycling von Verpackungsabfälle „in großem Maßstab“ (Recycling at Scale)
-> Voraussetzung: Je Verpackungskategorie muss die EU-weite Rezyklatmenge mindestens 55% aufweisen (Ausnahme ist Holz mit 30%)
ab 2038:
Auf dem Markt dürfen nur noch Verpackungen zugelassen werden, die die Recyclingstandards der Leistungsstufe A oder B (80% oder mehr) erfüllen. Die Verpackungen aus der Leistungsstufe C werden sind nicht mehr zugelassen.
Durch folgende Maßnahmen soll der Materialkreislauf gestärkt werden:
► Reduzierung der Verwendung von Primärrohstoffen
► Förderung des Sekundärrohstoff-Marktes
► Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten
► Förderung des Einsatzes von Recyclingmaterialien und nachhaltige Verpackungslösungen (Mehrwegverpackungen)


Die Ressourcenschonung spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Durch den bewussten Einsatz von recycelten Materialien, innovative Produktionsprozesse und eine optimierte Lieferkette können CO₂-Emissionen erheblich reduziert werden. Unser Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck kontinuierlich zu minimieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Gemeinsam mit starken Partnern setzen wir auf nachhaltige Lösungen, um den Wandel hin zu einer ressourcenschonenden Zukunft aktiv mitzugestalten.

Um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Binnenmarkt effizient zu gestalten, setzt die EU auf eine einheitliche Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Einheitliche Standards sorgen dafür, dass Materialien von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung effizient genutzt werden. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung von Umweltbelastungen bei, sondern erleichtert auch Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Die Harmonisierung der Vorschriften schafft Transparenz, fördert innovative und ressourcenschonende Verpackungslösungen und sorgt für ein nachhaltiges Verpackungsmanagement über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Ab Januar 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen einen bestimmten Mindestgehalt an Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) aufweisen. Voraussetzung dafür ist, dass jedes verwendete Kunststoffmaterial mindestens 5 % des Gesamtgewichts der Verpackungseinheit ausmacht.
Die vorgeschriebenen Mindestanteile an Rezyklat stammen aus dem Recycling von Post-Consumer-Abfällen und werden als Durchschnitt pro Fertigungsbetrieb und Jahr berechnet:
- Kontaktempfindliche Verpackungen aus Polyethylenterephthalat (PET) (außer Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff) müssen ab 2030 mindestens 30% PCR-Anteil enthalten, ab 2040 mindestens 50%.
- Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET (außer Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff) müssen ab 2030 mindestens 10% PCR-Anteil aufweisen, ab 2040 mindestens 25%.
- Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff müssen ab 2030 mindestens 30% PCR-Anteil enthalten, ab 2040 mindestens 65%.
- Sonstige Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 mindestens 35% PCR-Anteil aufweisen, ab 2040 mindestens 65%.
Diese neuen Vorgaben sollen die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken und die Nutzung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen weiter vorantreiben.
► Einführung von Rücknahmesystemen
Diese Systeme sollen sicherstellen, dass Wertstoffe effizienter gesammelt und wiederverwendet werden.
Wesentliche Maßnahmen
Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz bezüglich der Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Verpackungen zu schaffen, Mülltrennung für Verbraucher zu erleichtern und das Recyclingverhalten der Verbraucher zu verbessern.
► Verpackungen müssen ab 2028 verpflichtend Informationen zur Verpackungsart, Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil sowie zum korrekten Sortierungs- und Entsorgungsweg enthalten. Diese Angaben sind über einen QR-Code oder einen anderen Datenträger bereitzustellen.
► Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Verpackungen – ausgenommen Transportverpackungen sowie Verpackungen mit Pfand- und Rücknahmesystemen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz zu schaffen und das Recyclingverhalten der Verbraucher zu verbessern.
► Einheitliche EU-weit geltende Symbole sollen Verbrauchern die Trennung erleichtern.
Mehrweg- & Rücknahmesysteme
Verbindliche Kennzeichnung
Der Weg zur Einhaltung der PPWR beginnt mit einer detaillierten Analyse Deiner aktuellen Verpackungslösungen. Dabei kannst Du Dir folgende Fragen stellen: Sind alle verwendeten Materialien recyclingfähig? Wo können Verpackungen reduziert werden, ohne die Produktqualität zu beeinträchtigen?
Ab 2030 gilt für Lebensmittelverpackungen eine Pflichtquote für recycelte Kunststoffe – doch noch herrscht Unsicherheit über die genauen Vorgaben. Auch für Transportverpackungen wird ab 2030 eine Mehrwegquote gefordert, was in der Branche kontrovers diskutiert wird. Transport-undVerkaufverpackungen wie IBC, FIBC, Fässer, Kübel (Eimer), Kunststoffkästen ohne Karton, Kanister, Stiegen, faltbaren Kunststoffkisten, Kisten ohne Karton, Palettenumhüllungen, Paletten müssen ab 2030 eine Mehrwegquote von 100 % aufweisen.
Da viele Details der PPWR noch nicht final feststehen, müssen Unternehmen flexibel bleiben und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen einstellen.
Wie kannst Du Dich vorbereiten?
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Was ist die PPWR?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt für alle Unternehmen in der EU sowie Importeure und betrifft besonders den Einzelhandel, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Konsumgüterhersteller und Logistikunternehmen. Sie legt klare Vorgaben zu Materialwahl, Recyclingfähigkeit und Abfallvermeidung fest, um Umweltbelastungen zu reduzieren und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.
Ein zentrales Ziel ist, dass alle Verpackungen recycelbar oder wiederverwendbar sind. Strenge Recyclingklassen stellen sicher, dass Materialien effizient wiederverwertet werden können.
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Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Die PPWR tritt am 12.08.2026 in Kraft, begleitet von einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Es ist also wichtig, dass Du Dich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machst.
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Warum wird die PPWR eingeführt?
Die Verordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren und den Materialkreislauf schließen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen zu einem festgelegten Prozentsatz recycelbar sind und Sekundärrohstoffe enthalten. Zudem soll Verpackung auf das notwendige Maß begrenzt und Rücknahmesysteme verpflichtend werden.
Ein Kernpunkt der PPWR ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Sie verpflichtet Produzenten, den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu berücksichtigen und fördert nachhaltigere Lösungen durch finanzielle und operative Verantwortung.
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Welche Ziele sollen erreicht werden?
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Müllreduzierung
Verpackungsabfälle sollen bis 2040 deutlich reduziert werden. Dies wird durch effizienteres Verpackungsdesign, den Einsatz wiederverwendbarer Materialien und die Minimierung unnötiger Verpackungen erreicht. Unternehmen erhalten Anreize für nachhaltige Lösungen, während Verstöße sanktioniert werden. -
Recyclingstrategie
Ab 2030 müssen alle Verpackungen vollständig recyclingfähig sein. Verbindliche Recyclingquoten werden eingeführt, und Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Recyclingfähigkeit wird in Leistungsstufen erfasst, und Investitionen in Recyclingtechnologien sind erforderlich. -
Stärkung des Materialkreislaufs
Ziel ist die Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen, die Förderung des Sekundärrohstoffmarktes und die Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten. -
Nachhaltige Kreislaufwirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen
Ressourcenschonung und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 stehen im Fokus. -
Harmonisierung der Verpackungsanforderungen in der EU
Einheitliche Standards für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen sollen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verwendung recycelter Materialien statt Neuware. -
Pflicht zum Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR)
Ab 2030 müssen alle Verpackungen in der EU einen Mindestanteil an PCR enthalten. Der vorgeschriebene Rezyklatanteil steigt schrittweise bis 2040 an, abhängig von Material und Verpackungsart.
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Welches sind die wesentlichen Maßnahmen?
Mehrweg- und Rücknahmesysteme
- Erweiterung von Mehrwegangeboten und Einführung verpflichtender Rücknahmesysteme.
- Pfandsysteme für Kunststoffflaschen, Aluminiumdosen und Einweggetränkebehälter zur effizienteren Sammlung und Wiederverwertung von Wertstoffen.
Verbindliche Kennzeichnung
- Verpackungen (außer Transportverpackungen und Pfand-/Rücknahmesysteme) müssen Informationen zu Material, Rezyklatanteil und Entsorgung über QR-Code oder Datenträger enthalten.
- Einheitliche Symbole EU-weit erleichtern die Mülltrennung für Verbraucher.
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Welche Maßnahmen musst Du ergreifen?
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Analyse der Verpackungslösungen:
Sind alle Materialien recyclingfähig? Wo kann Verpackung reduziert werden, ohne die Produktqualität zu beeinträchtigen? -
Pflichtquote für recycelte Kunststoffe:
Ab 2030 gilt eine Mindestquote für recycelte Kunststoffe in Lebensmittelverpackungen – genaue Vorgaben sind noch unklar. -
Mehrwegpflicht für Transportverpackungen:
Ab 2030 müssen Transport- und Verkaufsverpackungen wie IBCs, Fässer, Eimer, Kanister und Paletten eine 100 % Mehrwegquote erfüllen. -
Flexibilität erforderlich:
Da viele Details der PPWR noch nicht final sind, müssen Unternehmen sich frühzeitig auf Anpassungen vorbereiten.
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